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Fachbauleitung Brandschutz

Fachbauleitung Brandschutz

Baubegleitendes Expertenwissen als Fachbauleitung Brandschutz Vielfältige Bauprodukte und Bauarten sorgen für unzählige Möglichkeiten im baulichen Brandschutz, aber auch für viele Fragen. Mit der ersten Begehung für das Bauprojekt stehe ich Ihnen im Rahmen einer beratenden Baubegleitung zur Seite, sodass die brandschutzrelevanten Anforderungen nicht erst am Ende Berücksichtigung finden müssen, sondern von Beginn an bei der Ausführung integriert werden. Von Wänden und Türen bis hin zu Abschottungen von Leitungen und Lüftungsanlagen behalte ich für Sie alles im Blick. In das Aufgabengebiet der Fachbauleitung Brandschutz fallen zudem die Kontrolle vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen sowie die Prüfung der Sachverständigen-/ Sachkundigenbescheinigungen auf deren Plausibilität.
Fachbauleitung Brandschutz

Fachbauleitung Brandschutz

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Fachbauleitung Brandschutz ​und sorgen für eine fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Brandschutzanforderungen auf Ihrer Baustelle. Bild Auch die Abstimmung und Dokumentation übernehmen wir gerne für Sie. Dabei prüfen wir in der Regel stichprobenartig und zerstörungsfrei. Es erfolgt eine genaue Dokumentation inklusive einer fotographischen Erfassung der Mängel. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Als Bauherr ist für Sie die Bauleistungsversicherung als Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung ein Muss und schützt Ihre wirtschaftliche Existenz. Denn schon in der Bauzeit ist der Rohbau Gefahren ausgesetzt. Durch z.B. Unwetter, Diebstahl oder menschliches Versagen können Bodenplatte, Grundmauern o.Ä. beschädigt oder zerstört werden. Ein Neubau kann schnell mehrere 10.000 Euro kosten. Sichern Sie alle für den Neubau erbrachten Leistungen und Lieferungen mit einer Bauleistungsversicherung ab und berechnen Sie den Beitrag auf vvv24.de. Hinweis zum Onlineabschluss: Voraussetzung für den Abschluss ist, dass der Versicherungsnehmer Bauherr des Vorhabens ist und es sich um einen privaten Bau eines massiven Wohngebäudes handelt (Mauerwerksbau oder Fertighaus).
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

technischen Versicherung ist in der Regel ein Bauherr, ein Bauunternehmer oder ein Architekt. Die technische Versicherung bietet Schutz vor Sachschäden an der Baustelle oder am Bauwerk selbst, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Diebstahl entstehen können. Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des beschädigten Objekts ab. Darüber hinaus kann sie auch den entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten, die durch den Schaden entstehen, abdecken. Es gibt verschiedene Arten von technischen Versicherungen, je nach Art des Bauwerks und der Art der Bauleistungen. Eine Bauleistungsversicherung beispielsweise bietet Schutz während der Bauphase, während eine Montageversicherung Schutz bei der Installation von Maschinen oder Anlagen bietet. Um den passenden Versicherungsschutz zu finden, ist es ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen und verschiedene Angebote zu vergleichen. So kann man sicherstellen, dass man den besten Schutz zum besten Preis erhält.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich! Was ist versichert? Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar: Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten. Welche Gefahren und Schäden sind mitversichert? Schäden, die während der Bauzeit durch eine plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gegenständen entstehen können, wie z.B.: ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel) Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker unbekannte Dritte (Vandalismus) Zusätzlich versicherbar sind: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Schäden durch Hochwasser Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar). Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden Fahrzeuge aller Art normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie Wo gilt die Versicherung? Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen. Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet? Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt. Sonstige Hinweise Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten. Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind. Der Code besteht aus Großbuchstaben von
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau finanziell gegen verschiedene Schäden. Dazu gehören zum Beispiel Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Die Versicherung deckt auch Kosten im Schadensfall ab. So können Sie sich auf Ihre Bauprojekte konzentrieren, ohne sich um mögliche finanzielle Risiken sorgen zu müssen.
2. Bauleistungsversicherung

2. Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung greift bei Schäden am Rohbau, die durch wetterbedingte oder andere äußere Einflüsse entstehen können. Auch Diebstahl einzelner Bauteile und Schutz gegen Vandalismus ist in dieser Absicherung mit enthalten.
Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch dessen Finanzierung erheblich. Eine Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren, Bauträger und Generalübernehmer. Die Beitragskosten können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig und vermittelt günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben. Welche Gefahren und Schäden lassen sich versichern? Grundleistungen Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden ein, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können. Dazu gehören insbesondere folgende Gefahren: ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel) Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker unbekannte Dritte (Vandalismus) Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile Schadenbeispiele Brandstiftung Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert. Kran umgekippt Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt. Starke Unwetter im Sommer Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Bauleistungsversicherung des Bauträgers übernahm die Schadenskosten. Abenteuerspielplatz Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt werden und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca.
Feuer- /Rohbauversicherung

Feuer- /Rohbauversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung vor finanziellen Forderungen. Im Fall von Unfällen oder Schäden auf der Baustelle sind Sie somit abgesichert. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden ab und übernimmt die Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche. Diese Versicherung ist während der gesamten Bauzeit gültig und sollte unbedingt abgeschlossen werden, um mögliche finanzielle Risiken zu minimieren.
Brandschutzlösungen

Brandschutzlösungen

Unser erfahrenes Team entwickelt integrierte Brandschutzlösungen, die speziell auf die Anforderungen Ihres Gebäudes zugeschnitten sind. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die aktuellen Brandschutzvorschriften, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.
Explosions- und Brandschutz

Explosions- und Brandschutz

Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche und technische Anlagen mit entsprechender Gefahren- und Risikoanalyse, Schutzzieldefinition und Maßnahmenableitung. Beratung und Planung von Maßnahmen zum Explosionsschutz, insbesondere für Anlagen und Anlagentechnik im Fachgebiet Oberflächentechnik. Erstellung und wiederkehrende Prüfungen von Explosionschutzdokumenten einschließlich Zonenplänen.
Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen

Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen

Brandschutz. Soweit muss es nicht kommen. Wir stellen Ihnen gern zur Unterstützung einen Brandschutzbeauftragten. Brandschutz in der Firma etablieren. Wir helfen Ihnen. Brandschutz / Brandschutzbeauftragter: Als Brandschutzbeauftragter ausgebildet nach der Richtlinie vfdb 12/09-01:2009-03 sind wir Ihnen bei der Organisation des Brandschutzes in Ihrem Betrieb gerne behilflich. Folgende Leistungen bieten wir an: Stellung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Erstellung von Brandschutzordnungen, Erstellung von Feuerwehrplänen, Erstellung von Feuerwehrlaufkarten, Organisation und Durchführung von Löschübungen, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen. Schulung Brandschutzhelfer – Wir schulen Ihr Personal effektiv und praxisnah. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Ein unverzichtbarer Schutz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler um sich gegen die finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen abzusichern. Warum die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist! Als Unternehmer oder Selbständiger sind Sie stetig einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Ein Fehler im Arbeitsalltag kann schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie und Ihr Unternehmen haben. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements eines jeden Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers. Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung? Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Haftpflichtansprüchen. Dabei geht es um Haftpflichtansprüche Dritter, die aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können, die durch Ihre betriebliche oder unternehmerische Tätigkeit verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherungsschutz deckt in der Regel auch ein mögliches Produkthaftungsrisiko ab, welches sich aus Schäden ergibt, die durch von Ihnen hergestellte (teils auch durch Sie vertriebene) Produkte verursacht werden können. Auch das Produktrückrufkostenrisiko und die Folgen von Produktschäden sind versicherbar. Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung? Jedes Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, unabhängig davon, ob es sich um Handelsbetriebe, Industriebetriebe, Handwerksbetriebe oder beratende Berufe, sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung im Portfolio haben. In manchen Berufen ist die Versicherung (z.B. Berufshaftpflichtversicherung) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab? Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden oder echten Vermögensschäden ab, die im Rahmen der beruflichen/unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Sie übernimmt im Schadenfall die Kosten für Schadensersatzforderungen, z.B. wenn durch einen Fehler des Unternehmens ein Kunde zu Schaden kommt und berechtigte Ansprüche hat. Aber auch die Kosten, die entstehen, einen unberechtigten Schaden zu prüfen und in Ihrem Sinne abzulehnen, sind versichert. Darüber hinaus enthält die Betriebshaftpflichtversicherung oft (nach Absprache) eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Vermögensschäden abdeckt, die nicht Personen- oder Sachschäden sind. Der Unterschied von Betriebshaftpflichtversicherung zur Berufshaftpflichtversicherung: Während die Betriebshaftpflichtversicherung die Risiken abdeckt, die aus der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder Selbstständigen entstehen, bezieht sich die Berufshaftpflichtversicherung im Wesentlichen auf die Risiken, die sich aus der Ausübung eines bestimmten Berufs ergeben. So ist die Berufshaftpflicht i.d.R. vor allen Dingen für Freiberufler relevant. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater haben hier einen speziellen Bedarf.
Bauleitung

Bauleitung

Für individuelle Problemstellungen entwickeln und Projektieren wir eigene Anlagen, kalkulieren Fremdprojekte zum Festpreis und montieren Anlagen diverser Hersteller. Wir sind dabei überwiegend auf mechanische, thermische und chemische Verfahrenstechnische Lösungen spezialisiert. Für unsere Anlagen liefern und installieren wir auch Schaltschränke, Steuerungen, Sensoren.
Risikobasierter Brandschutz

Risikobasierter Brandschutz

Ziel Ganzheitliche Lösungen, die standardisierte und leistungsorientierte Methoden optimal kombinieren und Faktoren wie Bauart, Lage, Nutzung, Personenbelegung, Brandlasten, Gebäudegeometrie und mehr berücksichtigen. Dienstleistung Risikobasierte Brandschutznachweise Fluchtweg-, Personenstromsimulationen Entrauchungsnachweise ASET-RSET-Nachweise Wärmeeintrag in Bauteile / Tragwerke Sondernachweise Mehrwert Zielorientiertes Lösungsmodelle Brandschutz als Chance, nicht als Verhinderer Keine kostenintensive Anforderungen aus dem Brandschutz an Schächte, Wände, Verglasungen, Entrauchung, Treppen, Türen Miteinbezug Know-How von über 30 Experten im Bereich Brandschutz Keine überdimensionierte Anlagen / Gewerke Flexibilität in der Nutzung Niedrige Wartungs- und Betriebskosten
Flottenversicherung

Flottenversicherung

Flottenversicherung für Firmen Einfach, flexibel und individuell – für Ihren gewerblichen Fuhrpark. Profitieren Sie von individuellen Versicherungslösungen. Für jede Fuhrparkgröße finden wir den passenden Versicherungsschutz.
Fassadentechnik-Lösungen, einschließlich Reinigung, Reparatur und Instandhaltung Ihrer Fassade, Fassadentechnik

Fassadentechnik-Lösungen, einschließlich Reinigung, Reparatur und Instandhaltung Ihrer Fassade, Fassadentechnik

Fassadentechnik Die Fassadentechnik ist ein weiteres Spezialgebiet des Unternehmens. Hierbei geht es nicht nur um die optische Gestaltung, sondern auch um den Schutz des Gebäudes vor Umwelteinflüssen. Das Hanseatic-Team bietet umfassende Lösungen für die Sanierung und Instandhaltung von Fassaden, inklusive Wärmedämmung und Schutzanstrichen. Diese Maßnahmen tragen zur Werterhaltung und Energieeffizienz von Gebäuden bei.
Baupreisindex in der Gebäudeversicherung

Baupreisindex in der Gebäudeversicherung

Der Baupreisindex ist ein wichtiger Faktor in der Wohngebäudeversicherung und Geschäftsgebäudeversicherung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wert 1914. Der Baupreisindex dient dazu, die Veränderungen der Baukosten im Laufe der Zeit zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Versicherungssumme angemessen ist. In der Wohngebäudeversicherung und Geschäftsgebäudeversicherung wird der Wert von Gebäuden oft anhand des Wertes im Jahr 1914 berechnet. Dieses Jahr wurde als Basisjahr festgelegt, das als Referenzpunkt für die Preisentwicklung von Baukosten verwendet wird. Der Baupreisindex misst die Veränderungen der Baukosten, einschließlich Materialkosten und Arbeitskosten, und wird in Form eines Prozentsatzes angegeben. Die Wahl des Jahres 1914 als Basisjahr hat historische Gründe. Zu dieser Zeit gab es erhebliche Veränderungen in der Baupreisentwicklung aufgrund des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs. Inflation und Währungsinstabilität hatten einen starken Einfluss auf die Baukosten, weshalb 1914 als Ausgangspunkt für die Berechnung des aktuellen Wertes von Gebäuden gewählt wurde. Der Baupreisindex ermöglicht die Anpassung des Wertes von Gebäuden im Jahr 1914 an die aktuellen Baukosten. Durch Multiplikation des Wertes im Basisjahr mit dem aktuellen Index kann der angepasste Wert des Gebäudes ermittelt werden. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme. In der Wohngebäudeversicherung ist es von entscheidender Bedeutung, den Wert eines Hauses genau zu ermitteln, um sicherzustellen, dass es ausreichend versichert ist. Der Baupreisindex spielt dabei eine zentrale Rolle, da er die Veränderungen der Baukosten im Laufe der Zeit widerspiegelt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Versicherungssumme anhand des Baupreisindexes gewährleistet eine angemessene Absicherung des Hauses bei Schäden. Auch in der Geschäftsgebäudeversicherung ist der Baupreisindex von großer Bedeutung. Unternehmen investieren oft beträchtliche Summen in ihre Gebäude, und eine genaue Bewertung des Wertes ist entscheidend, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Der Baupreisindex ermöglicht es, den Wert des Geschäftsgebäudes im Jahr 1914 auf den aktuellen Stand anzupassen, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme den aktuellen Baukosten entspricht.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Für Nichtberufstätige besonders wichtig Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück. Die Grundlagen Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Der gesetzliche Schutz hilft selten Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall. Für wen sinnvoll? Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Unfallschutz von Geburt an Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht. Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Leistungsumfang Einmalzahlung und Unfallrente Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Für Nichtberufstätige besonders wichtig Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück. Die Grundlagen Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Der gesetzliche Schutz hilft selten Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall. Für wen sinnvoll? Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Unfallschutz von Geburt an Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht. Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Leistungsumfang Einmalzahlung und Unfallrente Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Für Nichtberufstätige besonders wichtig Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück. Die Grundlagen Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Der gesetzliche Schutz hilft selten Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall. Für wen sinnvoll? Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Unfallschutz von Geburt an Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht. Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Leistungsumfang Einmalzahlung und Unfallrente Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Weltweiter Schutz rund um die Uhr: Lebenslange Unfallrente ‒ schon ab 35 Prozent Invalidität Unfall-Einmalzahlung ‒ schon ab 1 Prozent Invalidität Kostenübernahme für Haus- oder Wohnungsumbau Heimreise aus dem Ausland Haushaltshilfegeld Setzen Sie auf eine Unfall-Versicherung mit allem Drum und Dran - wir beraten Sie gern
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Für Nichtberufstätige besonders wichtig Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück. Die Grundlagen Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Der gesetzliche Schutz hilft selten Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall. Für wen sinnvoll? Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Unfallschutz von Geburt an Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht. Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Leistungsumfang Einmalzahlung und Unfallrente Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Tagegeld, Genesungsgeld, Todesfallleistung Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Effektiver Brandschutz für Ihr Gebäude

Effektiver Brandschutz für Ihr Gebäude

Die KUBAU GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, die Sicherheit in Ihren Konstruktionen zu gewährleisten. Wir übernehmen die Installation der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzsysteme, wie Rauchmelder und Feuerlöscher, und sorgen dafür, dass auch Brandschutztüren und Fenster installiert werden. Dabei verwenden wir moderne Materialien und bleiben dabei dennoch bei fairen Preisen. Wir bieten Ihnen auch exzellente und preiswerte Alternativen zu konventionellen Brandschutzmethoden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Projekt sicher und zeitlos abgesichert ist.
Brandschutz rettet Leben

Brandschutz rettet Leben

Wissenswerte Informationen Die Zahlen sprechen für sich 600 Brandtote kommen jährlich in Deutschland ums Leben. Meist sind es keine Brandtote, sondern Rauchtote. Bereits drei Atemzüge dieser gefährlichen Gasrückstände aus verbrannten Kunststoffen, Schadstoffen, Ölen, Lacken, Schaumstoffen, brennbaren Flüssigkeiten oder giftigen Gasen reichen aus, um als erwachsener Mensch unverzüglich dem Tod geweiht zu sein. Feuerwehr rettet 16 Menschen bei Wohnungsbrand Großbrand in London Rauchmelder retten Leben Brandstifter verursacht großen Schaden
Bauleitung

Bauleitung

Leistungsphase 8 gem. HOAI für schlüsselfertigen Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau Überwachen und Koordinieren der Ausführung Aufstellen und Fortschreiben eines Zeitplans Führen eines Bautagebuches Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle Organisation behördlicher Abnahmen Übergabe des Objekts Auflisten der Gewährleistungsfristen
Brandschadensanierung

Brandschadensanierung

Generalunternehmen für die Sanierung von Brandschäden In Privathaushalten wie auch in Gewerbebetrieben verursachen Brände jedes Jahr hohe Schäden. Oft werden wertvolle Einrichtungsgegenstände und Maschinen dabei nicht nur durch die Flammen, sondern durch Begleiterscheinungen wie Ruß, Brandniederschläge oder Löschwasser beschädigt oder zerstört. Mit schnellem Eingreifen und den richtigen Maßnahmen beheben bzw. verhindern wir weitere Schäden. Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen: Abpumpen von Löschwasser Entschuttung und Abbruch Trocknungsmaßnahmen mit Entfeuchtungsgeräten Auslagerung von Inventar Spezielle Reinigunsverfahren für unterschiedliche Oberflächen Geruchsbeseitigung Komplettsanierung.... aus einer Hand Von der Erstmaßnahme bis zur endgültigen Schadensbehebung begleiten wir alle Instandsetzungsarbeiten. Dabei können wir auf die bewährte Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben aus verschiedenen Gewerken setzen. Nur ein Ansprechpartner, nur eine Rechnung - alles aus einer Hand und in enger Abstimmung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft - so bieten wir unseren Kunden maximale Leistung und Transparenz bei minimiertem Zeitaufwand.
SCHADSTOFFGUTACHTEN – BERATUNG UND BESTANDSAUFNAHME

SCHADSTOFFGUTACHTEN – BERATUNG UND BESTANDSAUFNAHME

Gesetzliche Anforderungen beim Arbeitsschutz einerseits sowie zum Schutz von Gebäudenutzern andererseits erfordern Kenntnisse über mögliche Schadstoffe in Gebäuden. Detaillierte Schadstoffkataster schaffen darüber hinaus Planungssicherheit bei anstehenden Umbauten und sonstigen Eingriffen in die Bausubstanz. • Erfassung asbesthaltiger Bauteile und Produkte • Erfassung sonstiger überwachungsbedürftiger Schadstoffe • Erstellung von Schadstoffkatastern • Materialanalysen
Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte

Technische Gesamtkonzepte im baulichen und vorbeugenden Brandschutz, Beratung, Planung, Installation von Brandschutzanlagen und Inbetriebnahme bis hin zu Service und Wartung.